Achtung bei der Ausreise von Österreich bei Minderjährigen ohne Begleitung von Erziehungsberechtigen
Es ist möglich, dass es zu Problemen kommen kann, wenn Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte ins Ausland verreisen.
Es ist daher empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen, denn in einigen Ländern kommt es an der Grenze in regelmäßigen Abständen zu Schwierigkeiten bei der Einreise (Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien). Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der Länderdatenbank des ÖAMTC unter der Kategorie "Personaldokumente". Link
Wer mit einer Vollmacht vorbeugt, kann Probleme bei der Einreise schon im Vorfeld vermeiden. Eine Vorlage (kein amtliches Dokument, sondern nur Empfehlung!) für diese Vollmacht wird als Download unter zur Verfügung gestellt. Link
Für Slowenien und Kroatien gibt es diese auch in der jeweiligen Landessprache.
In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen. Öffentliche Beglaubigungen können bei Gericht oder Notaren eingeholt werden, Gebührenauskünfte erhalten Sie direkt beim bei Gericht oder beim Notar.
Tipp:
Zusätzlich zur Vollmacht noch eine Kopie der Geburtsurkunde beilegen
Quelle: ASVÖ Österreich